Skip to main content

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Octiware – Michael Pfeil · Stand: 24.04.2026

§ 1 Anbieter, Geltungsbereich und Begriffe

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen zwischen

Michael Pfeil

handelnd unter der Geschäftsbezeichnung Octiware

Ernst-Mucke-Straße 1

03044 Cottbus

Deutschland

E-Mail: [email protected]

Telefon: +49 1515 3795979

nachfolgend „Octiware", „ich" oder „Anbieter" genannt,

und den Kunden.

(2) Diese AGB gelten für Verträge mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB und Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, soweit im Einzelfall nichts Abweichendes vereinbart wurde. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

(3) Das Angebot von Octiware richtet sich zu Beginn ausschließlich an Kunden mit Lieferadresse in Deutschland. Lieferungen oder Leistungen außerhalb Deutschlands erfolgen nur nach ausdrücklicher individueller Vereinbarung.

(4) Entgegenstehende oder abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wurde ausdrücklich zugestimmt.

(5) Individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden, insbesondere Angaben im Angebot, in der Auftragsbestätigung, in Sonderfreigaben, technischen Anlagen oder Projektunterlagen, gehen diesen AGB vor.

§ 2 Leistungen von Octiware

(1) Octiware bietet insbesondere folgende Leistungen an:

  • Beratung, Planung und Konfiguration individueller Computersysteme
  • Zusammenbau und Integration von PC-Komponenten
  • Lieferung individuell geplanter oder zusammengestellter Computersysteme
  • Umbauten und Arbeiten an kundeneigenen Komponenten
  • Direct-Die-Umbauten, Delidding und vergleichbare CPU-Modifikationen
  • individuelle Wasserkühlungen
  • Custom Cables, Sleeving und Kabelmodifikationen
  • Overclocking, Undervolting und technisches Feintuning
  • Betriebssysteminstallation, Einrichtung und Optimierung
  • Datenmigration und Arbeiten an Datenträgern
  • Testläufe, Dokumentation, Übergabe, Versandvorbereitung und Supportleistungen

(2) Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich ausschließlich aus dem jeweiligen Angebot, der Auftragsbestätigung sowie etwaigen ergänzenden Sonderfreigaben, Anlagen oder technischen Spezifikationen.

(3) Technische Darstellungen, Beispielkonfigurationen, Leistungsangaben, Benchmarkwerte, Temperaturangaben, Produktbilder, Build-Beispiele oder sonstige Informationen auf der Website dienen der allgemeinen Information und stellen keine Garantie bestimmter Eigenschaften oder Ergebnisse dar, sofern solche Eigenschaften nicht ausdrücklich im individuellen Angebot oder in der Auftragsbestätigung zugesichert werden.

(4) Octiware schuldet nur die jeweils vereinbarte Leistung. Eine dauerhafte Wartung, Betreuung, Aktualisierung, Fehlerüberwachung oder Optimierung ist nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.

§ 3 Vertragsschluss

(1) Die Darstellung von Leistungen, Beispielsystemen, „ab"-Preisen, technischen Möglichkeiten oder sonstigen Informationen auf der Website stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern eine unverbindliche Information und Einladung zur Anfrage.

(2) Der Kunde kann per Kontaktformular, E-Mail, Messenger-Link, Terminbuchung oder auf anderem bereitgestelltem Weg eine Anfrage stellen. Diese Anfrage ist für beide Seiten zunächst unverbindlich.

(3) Nach Prüfung der Anfrage kann Octiware dem Kunden ein individuelles Angebot in Textform unterbreiten. Das Angebot kann insbesondere enthalten:

  • Leistungsbeschreibung
  • Hardware- und Komponentenliste
  • kundenspezifische Merkmale
  • technische Sonderleistungen
  • Preise und Zahlungsbedingungen
  • Versand- oder Übergabemodalitäten
  • voraussichtliche Liefer- oder Fertigstellungszeiten
  • Hinweise zum Widerrufsrecht
  • Hinweise zu besonderen technischen Risiken
  • gegebenenfalls erforderliche Sonderfreigaben

(4) Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn der Kunde das Angebot annimmt und Octiware den Auftrag in Textform bestätigt oder mit ausdrücklicher Zustimmung des Kunden mit der Ausführung beginnt.

(5) Änderungen nach Vertragsschluss bedürfen einer gesonderten Abstimmung. Soweit Änderungen zusätzliche Kosten, Verzögerungen, technische Risiken oder geänderte Spezifikationen verursachen, werden diese vor Umsetzung mit dem Kunden abgestimmt, soweit sie absehbar sind.

(6) Octiware ist nicht verpflichtet, Anfragen oder Aufträge anzunehmen. Ein Auftrag kann insbesondere abgelehnt werden, wenn technische, wirtschaftliche, rechtliche, sicherheitsbezogene oder kapazitätsbedingte Gründe entgegenstehen.

§ 4 Kundenangaben und Mitwirkungspflichten

(1) Der Kunde ist verpflichtet, alle für Beratung, Planung, Angebotserstellung und Vertragsdurchführung erforderlichen Informationen vollständig und zutreffend bereitzustellen. Dazu können insbesondere gehören:

  • gewünschter Einsatzzweck
  • Budgetrahmen
  • Leistungsanforderungen
  • vorhandene Komponenten
  • technische Einschränkungen
  • optische Wünsche
  • Softwareanforderungen
  • Zugangsdaten, Lizenzinformationen oder Recovery Keys, soweit erforderlich
  • Angaben zu vorhandenen Daten und Backups
  • Versand- oder Übergabewünsche

(2) Verzögert sich die Durchführung des Auftrags, weil der Kunde erforderliche Informationen, Freigaben, Komponenten, Zugangsdaten, Zahlungen oder sonstige Mitwirkungen nicht rechtzeitig bereitstellt, verlängern sich Liefer- und Fertigstellungszeiten angemessen.

(3) Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass von ihm bereitgestellte Inhalte, Software, Lizenzschlüssel, Datenträger, Komponenten oder sonstige Gegenstände rechtmäßig verwendet werden dürfen und keine Rechte Dritter verletzen.

(4) Octiware ist berechtigt, die weitere Durchführung eines Auftrags auszusetzen oder abzulehnen, solange erforderliche Mitwirkungen, Freigaben oder Zahlungen des Kunden ausstehen oder berechtigte Sicherheits-, Rechts- oder Kompatibilitätsbedenken bestehen.

§ 5 Preise, Umsatzsteuer und Angebotspreise

(1) Maßgeblich sind die im individuellen Angebot genannten Preise. Alle Preise gegenüber Verbrauchern verstehen sich einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit Umsatzsteuer anfällt, zuzüglich gegebenenfalls ausgewiesener Versandkosten.

(2) Ein Angebot kann insbesondere folgende Positionen enthalten: Hardware und Zubehör, Beratung und technische Planung, Montage, Integration und Verkabelung, Sonderleistungen wie Direct-Die, Wasserkühlung, Custom Cables, Overclocking, Undervolting oder Datenmigration, Testläufe und Dokumentation, Übergabe- oder Versandvorbereitung, Risiko-, Komplexitäts- oder Projektaufschläge, soweit ausgewiesen.

(3) Hardwarepreise, Verfügbarkeit und Lieferzeiten können sich ändern, solange noch kein Vertrag geschlossen wurde. Nach Vertragsschluss gelten die vereinbarten Preise, soweit keine nachträglichen Änderungen durch den Kunden beauftragt oder freigegeben werden.

(4) Gültigkeitsdauer und Bindungswirkung eines Angebots ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot. Fehlt eine ausdrückliche Gültigkeitsdauer, ist das Angebot unverbindlich und kann bis zur Annahme durch den Kunden angepasst oder zurückgenommen werden.

(5) Gesetzliche Rechte des Kunden, insbesondere Mängelrechte, werden durch die interne Kalkulation oder Ausweisung einzelner Preisbestandteile nicht eingeschränkt.

§ 6 Zahlung, Vorkasse und Eigentumsvorbehalt

(1) Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, erfolgt die Zahlung zu 100 % per Vorkasse.

(2) Die Beschaffung von Hardware, die verbindliche Reservierung von Komponenten sowie die Ausführung von Montage-, Umbau-, Einrichtungs-, Optimierungs- oder sonstigen Leistungen beginnen grundsätzlich erst nach vollständigem Zahlungseingang.

(3) Als Zahlungsarten können insbesondere SEPA-Überweisung und, soweit angeboten, PayPal zur Verfügung stehen. Die konkret verfügbaren Zahlungsarten ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot oder der Zahlungsinformation.

(4) Gegenüber Verbrauchern werden für gesetzlich geschützte Standard-Zahlungsmittel keine unzulässigen Zusatzentgelte erhoben.

(5) Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises Eigentum von Octiware.

(6) Kommt der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, gelten die gesetzlichen Vorschriften.

(7) Etwaige Rückzahlungen erfolgen grundsätzlich über dasselbe Zahlungsmittel, das bei der ursprünglichen Zahlung eingesetzt wurde, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird und hierdurch keine zusätzlichen Kosten für den Kunden entstehen.

§ 7 Liefergebiet, Versand, Übergabe und Gefahrübergang

(1) Lieferungen erfolgen grundsätzlich nur innerhalb Deutschlands, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

(2) Der Versand erfolgt an die vom Kunden angegebene Lieferadresse. Der Kunde ist verpflichtet, vollständige und zutreffende Versanddaten mitzuteilen.

(3) Die Versandkosten hängen vom konkreten Auftrag ab, insbesondere von Größe, Gewicht, Warenwert, Verpackungsaufwand, Versicherungsbedarf und Versandart. Die konkreten Versandkosten werden vor Vertragsschluss im individuellen Angebot ausgewiesen.

(4) Eine persönliche Übergabe oder Abholung nach Terminvereinbarung ist möglich, sofern dies für den jeweiligen Auftrag geeignet und ausdrücklich vereinbart ist.

(5) Komplette Computersysteme, wassergekühlte Systeme und empfindliche Komponenten werden nach pflichtgemäßem Ermessen transportsicher verpackt. Je nach Auftrag können zusätzliche Transportsicherungen, separate Verpackungen, Entleerung eines Wasserkühlungskreislaufs oder persönliche Übergabe erforderlich sein.

(6) Bei Verbrauchern geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware grundsätzlich erst mit Übergabe der Ware an den Verbraucher oder eine empfangsberechtigte Person über. Beauftragt der Verbraucher selbst einen Transportdienstleister, der nicht von Octiware benannt wurde, gelten die gesetzlichen Regelungen.

(7) Bei Unternehmern geht die Gefahr, soweit gesetzlich zulässig, mit Übergabe an das Transportunternehmen auf den Kunden über.

(8) Offensichtliche Transportschäden sollten möglichst unverzüglich beim Zusteller dokumentiert und Octiware mitgeteilt werden. Die gesetzlichen Rechte des Kunden, insbesondere bei Verbrauchern, bleiben hiervon unberührt.

§ 8 Liefer- und Fertigstellungszeiten

(1) Liefer- und Fertigstellungszeiten ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot oder der Auftragsbestätigung.

(2) Die Frist beginnt grundsätzlich erst, wenn der Vertrag geschlossen wurde, die vollständige Zahlung eingegangen ist, alle erforderlichen Kundenfreigaben vorliegen und kundenseitig bereitzustellende Komponenten, Informationen, Zugangsdaten oder sonstige Mitwirkungen vollständig erbracht wurden.

(3) Unverbindliche Zeitschätzungen dienen nur der Orientierung. Verbindliche Termine werden ausdrücklich als verbindlich bezeichnet.

(4) Verzögerungen durch fehlende Mitwirkung des Kunden, nicht verfügbare Komponenten, Lieferverzögerungen Dritter, nachträgliche Änderungswünsche, höhere Gewalt, technische Probleme oder sonstige nicht von Octiware zu vertretende Umstände verlängern vereinbarte Fristen angemessen.

(5) Gesetzliche Rechte des Kunden bei Verzögerung bleiben unberührt.

§ 9 Widerrufsrecht für Verbraucher

(1) Verbrauchern steht bei Fernabsatzverträgen grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Einzelheiten ergeben sich aus der gesonderten Widerrufsbelehrung, die dem Kunden zur Verfügung gestellt wird.

(2) Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind.

(3) Dies kann insbesondere individuell geplante, konfigurierte, montierte oder modifizierte Computersysteme betreffen, wenn Komponenten, technische Ausführung, Leistungsprofil, optische Gestaltung, Kühlungsaufbau, Kabelgestaltung, BIOS-/UEFI-Konfiguration, Betriebssystemeinrichtung oder sonstige Merkmale nach Kundenvorgaben ausgewählt, angepasst oder freigegeben wurden.

(4) Ob ein Widerrufsrechtsausschluss wegen kundenspezifischer Anfertigung im konkreten Auftrag gilt, wird im Angebot oder in der Auftragsbestätigung gesondert ausgewiesen.

(5) Gesetzliche Mängelrechte bleiben vom Widerrufsrecht und einem etwaigen Ausschluss des Widerrufsrechts unberührt.

(6) Bei Dienstleistungen kann Octiware vor Ablauf der Widerrufsfrist nur beginnen, wenn der Verbraucher dies ausdrücklich verlangt. Der Verbraucher wird in diesem Fall über mögliche Wertersatzpflichten und ein mögliches Erlöschen des Widerrufsrechts nach vollständiger Leistungserbringung informiert, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

(7) Rücksendekosten im Falle eines wirksamen Widerrufs trägt der Verbraucher, soweit dies in der Widerrufsbelehrung wirksam mitgeteilt wurde und keine abweichende Vereinbarung besteht. Dies gilt nicht für Rücksendungen im Rahmen berechtigter gesetzlicher Mängelrechte.

§ 10 Kundenspezifische Anfertigungen und individuelle Konfigurationen

(1) Viele Leistungen von Octiware erfolgen individuell nach Kundenvorgaben. Eine kundenspezifische Anfertigung kann insbesondere vorliegen, wenn ein Computersystem oder eine Komponente nach den Vorgaben, Freigaben oder Bedürfnissen des Kunden geplant, zusammengestellt, montiert, modifiziert oder eingerichtet wird.

(2) Kundenspezifische Merkmale können insbesondere sein: Auswahl bestimmter Komponenten, Abstimmung auf bestimmte Spiele, Anwendungen oder Workloads, optische Gestaltung, Gehäuse- und Layoutwahl, Custom-Water-Cooling-Layout, Custom Cables oder Sleeves, Direct-Die- oder Delidding-Umbauten, BIOS-/UEFI-Profile, Overclocking, Undervolting oder Lüfterkurven, Betriebssysteminstallation, Softwareeinrichtung oder Optimierung, Integration kundeneigener Komponenten.

(3) Kundenspezifische Eigenschaften werden im Angebot, in der Auftragsbestätigung oder in ergänzenden Projektunterlagen dokumentiert.

(4) Ein Widerrufsrechtsausschluss wegen kundenspezifischer Anfertigung betrifft nur das gesetzliche Widerrufsrecht. Gesetzliche Mängelrechte werden dadurch nicht ausgeschlossen.

§ 11 Kundeneigene Komponenten

(1) Stellt der Kunde eigene Komponenten, Datenträger, Kabel, Kühlkomponenten, Peripherie oder sonstige Gegenstände bereit, versichert er, hierzu berechtigt zu sein und keine Rechte Dritter zu verletzen.

(2) Kundeneigene Komponenten werden bei Übergabe oder Eingang nach zumutbarer Möglichkeit äußerlich und, soweit vereinbart oder erforderlich, funktional geprüft. Eine vollständige Fehlerfreiheit, Kompatibilität, Eignung oder Lebensdauer kundeneigener Komponenten kann ohne ausdrückliche gesonderte Prüfung nicht zugesichert werden.

(3) Bereits vorhandene Vorschäden, Verschleiß, versteckte Defekte, fehlende Kompatibilität, fehlende Dokumentation, fehlendes Zubehör, unsachgemäße Vorbenutzung oder herstellerseitige Einschränkungen liegen im Risikobereich des Kunden, soweit sie nicht durch eine von Octiware zu vertretende Pflichtverletzung verursacht wurden.

(4) Octiware ist berechtigt, die Bearbeitung, den Einbau oder die weitere Verwendung kundeneigener Komponenten abzulehnen oder abzubrechen, wenn Sicherheitsbedenken, erkennbare Schäden, fehlende Kompatibilität, fehlende Informationen, fehlendes Zubehör oder sonstige sachliche Gründe entgegenstehen.

(5) Entstehen durch kundeneigene Komponenten zusätzlicher Prüf-, Planungs-, Umbau- oder Abstimmungsaufwand, wird dieser nur berechnet, wenn er vorher vereinbart oder durch eine nachträgliche Kundenfreigabe bestätigt wurde.

(6) Gesetzliche Rechte des Kunden bleiben unberührt.

§ 12 Direct-Die, Delidding und vergleichbare CPU-Modifikationen

(1) Direct-Die-Umbauten, Delidding und vergleichbare Eingriffe in CPUs oder Kühlaufbauten sind technisch besonders sensible und teilweise irreversible Sonderleistungen. Sie werden nur durchgeführt, wenn sie im Angebot ausdrücklich beschrieben und vom Kunden gesondert freigegeben wurden.

(2) Der Kunde wird vor Durchführung darauf hingewiesen, dass solche Eingriffe insbesondere folgende Risiken haben können: irreversible Veränderung der Hardware, Beschädigung oder Ausfall von CPU, Mainboard, Kühler, Sockel oder weiteren Komponenten, Einschränkung oder Verlust von Herstellerrechten, Herstellergarantien oder freiwilligen Garantieleistungen Dritter, erhöhte Anforderungen an Montage, Anpressdruck, Transport, Wartung und spätere Umbauten, keine Garantie bestimmter Temperatur-, Takt-, Spannungs-, Lautstärke-, Benchmark- oder Lebensdauerwerte.

(3) Octiware haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für Schäden, die durch von Octiware zu vertretende Pflichtverletzungen verursacht werden.

(4) Eine Haftung für bereits bestehende Vorschäden, bauteilbedingte Risiken, unvermeidbare materialtypische Risiken, fehlerhafte Kundenvorgaben oder spätere unsachgemäße Eingriffe des Kunden besteht nur nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften.

(5) Gesetzliche Mängelrechte bleiben unberührt.

§ 13 Individuelle Wasserkühlungen

(1) Individuelle Wasserkühlungen sind technisch komplexe Systeme aus mehreren Komponenten wie Kühlern, Radiatoren, Pumpen, Ausgleichsbehältern, Fittings, Schläuchen oder Hardtubes, Dichtungen, Kühlflüssigkeit und Sensorik. Aufbau und Eignung richten sich nach der im Angebot beschriebenen Konfiguration.

(2) Vor Übergabe wird ein vereinbarter Test- und Prüfprozess durchgeführt und dokumentiert, soweit dieser Bestandteil des Auftrags ist. Die Dokumentation kann insbesondere Sichtprüfung, Dichtigkeitstest, Temperaturtest, Pumpenprüfung, Lüfterkurven und Fotodokumentation umfassen.

(3) Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass Wasserkühlungen sachgemäße Nutzung, regelmäßige Sichtprüfung und je nach Aufbau, Nutzung und Kühlflüssigkeit Wartung erfordern können. Wartung, Reinigung, Neubefüllung, Flüssigkeitswechsel und Austausch von Verschleißteilen können gesondert beauftragt werden.

(4) Spätere Umbauten, Transporte, unsachgemäße Eingriffe, ungeeignete Kühlflüssigkeiten, nicht freigegebene Zusätze oder unterlassene Sichtprüfung können für die Beurteilung späterer Fehlerursachen erheblich sein.

(5) Bei wassergekühlten Systemen wird vor Versand gesondert geprüft, ob ein Versand technisch vertretbar ist. Je nach Aufbau kann vereinbart werden, dass das System entleert versendet wird, einzelne Komponenten separat transportiert werden oder ausschließlich eine persönliche Übergabe bzw. Abholung erfolgt.

(6) Ein Versand mit befülltem Loop erfolgt nur, wenn dies im Einzelfall ausdrücklich freigegeben wurde.

(7) Gesetzliche Mängelrechte bleiben unberührt.

§ 14 Custom Cables, Sleeving und Kabelmodifikationen

(1) Individuell angefertigte, gesleevte oder modifizierte Kabel werden ausschließlich für den im Angebot oder in der Dokumentation bezeichneten Einsatzzweck, das angegebene Netzteilmodell und die angegebene Pinout-Zuordnung hergestellt.

(2) Der Kunde darf solche Kabel nur mit den ausdrücklich bezeichneten Komponenten verwenden. Eine Verwendung mit anderen Netzteilen, anderen Netzteilrevisionen, anderen Komponenten oder abweichenden Pinouts kann zu schweren Schäden, Kurzschluss, Brandgefahr oder Komponentenausfall führen.

(3) Für individuell angefertigte Kabelsets kann ein Kabelprotokoll erstellt werden. Dieses kann insbesondere enthalten: Netzteilhersteller und exaktes Netzteilmodell, Netzteilrevision soweit bekannt, Zielkomponente, Kabeltyp und Länge, Pinout-Zuordnung, Prüfschritte, Datum der Prüfung, Hinweis auf ausschließlich bestimmungsgemäße Verwendung.

(4) Änderungen, Weitergabe oder Verwendung außerhalb der dokumentierten Spezifikation erfolgen außerhalb des vereinbarten Leistungsumfangs.

(5) Gesetzliche Mängelrechte bleiben unberührt.

§ 15 Overclocking, Undervolting und Feintuning

(1) Overclocking, Undervolting und sonstiges technisches Feintuning erfolgen nur, wenn sie ausdrücklich beauftragt oder freigegeben wurden.

(2) Ergebnisse solcher Optimierungen hängen von zahlreichen Faktoren ab, insbesondere von Bauteilstreuung, Raumtemperatur, Kühlung, Gehäuse-Airflow, BIOS-/UEFI-Version, Treibern, Betriebssystem, Softwarestand, Lastprofil, Staubbelastung und späteren Änderungen.

(3) Soweit nicht ausdrücklich in Textform zugesichert, übernimmt Octiware keine Garantie für bestimmte Takt-, Spannungs-, Temperatur-, Lautstärke-, Benchmark-, FPS-, Verbrauchs-, Stabilitäts- oder Lebensdauerwerte.

(4) Einstellungen werden nach dem vereinbarten Testumfang geprüft und dokumentiert, soweit dies Bestandteil des Auftrags ist.

(5) Spätere BIOS-Updates, Treiberupdates, Softwareänderungen, Hardwareänderungen oder geänderte Nutzung können Auswirkungen auf Stabilität, Leistung, Temperaturen und Lautstärke haben.

(6) Gesetzliche Mängelrechte bleiben unberührt.

§ 16 Betriebssystem, Software, Lizenzen und Optimierung

(1) Betriebssysteminstallation, Einrichtung, Treiberinstallation, Softwareinstallation und Optimierung erfolgen nur im vereinbarten Umfang.

(2) Der Kunde ist dafür verantwortlich, rechtmäßige Lizenzen, Produktschlüssel, Zugangsdaten, Installationsmedien oder sonstige Berechtigungen bereitzustellen, soweit diese nicht ausdrücklich Bestandteil des Angebots sind.

(3) Octiware ist nicht verpflichtet, rechtswidrige, ungeeignete, unsichere oder nicht lizenzierte Software zu installieren oder zu verwenden.

(4) Softwarestände, Treiber, BIOS-/UEFI-Versionen und Betriebssystemversionen können sich nach Übergabe ändern. Spätere Updates können Auswirkungen auf Funktion, Leistung, Kompatibilität oder Stabilität haben.

(5) Eine dauerhafte Pflege, Aktualisierung, Absicherung oder Überwachung von Software ist nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.

(6) Gesetzliche Rechte des Kunden bleiben unberührt.

§ 17 Datenmigration und Arbeiten an Datenträgern

(1) Vor Übergabe von Datenträgern, Systemen oder Komponenten mit gespeicherten Daten ist der Kunde verpflichtet, eigenverantwortlich vollständige und aktuelle Datensicherungen anzufertigen.

(2) Arbeiten an Datenträgern, Betriebssystemen, Partitionen, RAID-Konfigurationen, verschlüsselten Laufwerken oder bestehenden Installationen können mit Datenverlust, Nichtverfügbarkeit, Inkompatibilitäten oder unvollständiger Migration verbunden sein.

(3) Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, schuldet Octiware bei Datenmigrationen keinen bestimmten vollständigen Migrationserfolg, insbesondere wenn Daten bereits beschädigt, verschlüsselt, fehlerhaft strukturiert, unvollständig, malwarebelastet oder aus sonstigen Gründen technisch nicht ordnungsgemäß lesbar sind.

(4) Der Kunde ist dafür verantwortlich, erforderliche Zugangsdaten, Passwörter, Recovery Keys, Lizenzinformationen und sonstige Informationen rechtzeitig und korrekt bereitzustellen.

(5) Octiware kann die Bearbeitung ablehnen oder abbrechen, wenn rechtliche, technische oder sicherheitsbezogene Bedenken bestehen.

(6) Personenbezogene oder vertrauliche Daten des Kunden werden nur verarbeitet, soweit dies zur Durchführung des Auftrags erforderlich ist. Gesetzliche Datenschutzvorschriften bleiben unberührt.

(7) Gesetzliche Mängelrechte bleiben unberührt.

§ 18 Testläufe, Dokumentation und technische Werte

(1) Soweit vereinbart oder nach Art des Auftrags erforderlich, führt Octiware Testläufe, Sichtprüfungen, Funktionsprüfungen oder technische Dokumentationen durch.

(2) Test- und Dokumentationsinhalte können insbesondere umfassen: Komponentenliste, Seriennummern oder Modellbezeichnungen, Build-Fotos, BIOS-/UEFI-Einstellungen, Temperaturtests, Stabilitätstests, Lüfterkurven, Dichtigkeitstests bei Wasserkühlungen, Kabelprüfungen bei Custom Cables, Zustand kundeneigener Komponenten, Übergabe- oder Versandzustand.

(3) Dokumentierte Testwerte beziehen sich auf die Testumgebung zum angegebenen Zeitpunkt. Abweichungen können sich insbesondere durch Raumtemperatur, Standort, Treiberversionen, BIOS-Versionen, Softwarelast, Staub, spätere Änderungen oder andere Umgebungsbedingungen ergeben.

(4) Testwerte, Benchmarks, Temperaturen, Lautstärkeangaben oder Stabilitätseinschätzungen stellen keine Garantie bestimmter Werte dar, sofern sie nicht ausdrücklich in Textform zugesichert wurden.

(5) Gesetzliche Mängelrechte bleiben unberührt.

§ 19 Übergabe, Abnahme und Prüfung durch den Kunden

(1) Bei persönlicher Übergabe kann ein Übergabe- oder Abnahmeprotokoll erstellt werden. Dieses kann insbesondere Zustand, Zubehör, durchgeführte Tests, sichtbare Besonderheiten, Hinweise und Einweisung dokumentieren.

(2) Der Kunde sollte die Ware oder Leistung bei Übergabe oder nach Erhalt auf offensichtliche Schäden, fehlendes Zubehör oder erkennbare Abweichungen prüfen und Octiware etwaige Auffälligkeiten möglichst zeitnah mitteilen.

(3) Bei Verbrauchern bleiben gesetzliche Mängelrechte auch dann unberührt, wenn eine Mitteilung nicht unverzüglich erfolgt.

(4) Bei Unternehmern gelten ergänzend die gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten nach § 377 HGB, soweit diese anwendbar sind.

§ 20 Support, Follow-up und Wartung

(1) Soweit im Angebot, in der Auftragsbestätigung oder in der Rechnung ausgewiesen, kann ein gesonderter Support- oder Follow-up-Leistungsumfang vereinbart werden.

(2) Support kann insbesondere umfassen: Hilfestellung bei Inbetriebnahme, Basis-Fehlersuche, Konfigurationsfragen, Pflege- und Wartungshinweise, Prüfung von Fehlermeldungen, Termin zur Nachkontrolle, Wartung, Reinigung oder Neubefüllung bei Wasserkühlungen, soweit vereinbart.

(3) Freiwilliger Support beschränkt gesetzliche Mängelrechte nicht.

(4) Freiwilliger Support begründet ohne ausdrückliche Vereinbarung keine dauerhafte kostenlose Wartungs-, Betreuungs-, Update- oder Bereitschaftspflicht.

(5) Wartungs-, Reinigungs-, Umbau- oder Optimierungsleistungen nach Übergabe können gesondert angeboten und berechnet werden.

§ 21 Gesetzliche Mängelrechte

(1) Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Mängelrechte.

(2) Eine zusätzliche Garantie besteht nur, wenn sie ausdrücklich als Garantie bezeichnet und in Textform zugesagt wurde.

(3) Herstellergarantien sind freiwillige Leistungen des jeweiligen Herstellers und richten sich nach dessen Garantiebedingungen. Octiware schuldet Herstellergarantien nur, soweit dies ausdrücklich vereinbart wurde.

(4) Gesetzliche Mängelrechte bestehen unabhängig von freiwilligem Support oder Herstellergarantien.

(5) Bei Mängeln ist Octiware Gelegenheit zur Prüfung und Nacherfüllung zu geben, soweit dies gesetzlich vorgesehen ist.

(6) Im berechtigten Mängelfall trägt Octiware die nach den gesetzlichen Vorschriften erforderlichen Kosten der Nacherfüllung. Dies kann insbesondere Versand-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten betreffen, soweit sie gesetzlich geschuldet sind.

(7) Keine Mängelrechte bestehen für Schäden oder Fehler, die ausschließlich durch unsachgemäße Nutzung, nicht freigegebene Umbauten, fehlerhafte Kundenvorgaben, Fremdeingriffe, ungeeignete Betriebsbedingungen, unterlassene erforderliche Mitwirkung, kundeneigene defekte Komponenten oder normalen Verschleiß verursacht wurden, soweit Octiware diese Umstände nicht zu vertreten hat.

(8) Für Unternehmer beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche bei neu hergestellten Sachen ein Jahr ab Gefahrübergang, soweit gesetzlich zulässig. Dies gilt nicht für Ansprüche wegen Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, arglistigem Verschweigen eines Mangels oder soweit gesetzlich zwingend längere Fristen gelten.

§ 22 Haftung

(1) Octiware haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer Pflichtverletzung von Octiware, eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

(2) Octiware haftet unbeschränkt für Schäden, die auf vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung von Octiware, eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

(3) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet Octiware der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.

(4) Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

(5) Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, aus übernommenen Garantien sowie nach sonstigen zwingenden gesetzlichen Vorschriften bleibt unberührt.

(6) Die vorstehenden Haftungsregelungen gelten auch zugunsten gesetzlicher Vertreter und Erfüllungsgehilfen von Octiware.

§ 23 Herstellerrechte, Herstellergarantien und freiwillige Leistungen Dritter

(1) Herstellergarantien, Kulanzleistungen und sonstige freiwillige Leistungen Dritter richten sich ausschließlich nach den Bedingungen des jeweiligen Herstellers oder Dritten.

(2) Umbauten, Modifikationen, Direct-Die, Delidding, Wasserkühlungsumbauten, Custom Cables, Overclocking, Undervolting oder sonstige Eingriffe können Auswirkungen auf Herstellergarantien, Gewährleistungsabwicklungen über Hersteller oder freiwillige Leistungen Dritter haben.

(3) Octiware weist auf solche möglichen Auswirkungen hin, soweit sie für den konkreten Auftrag erkennbar relevant sind. Eine Garantie für den Fortbestand freiwilliger Herstellerleistungen wird nicht übernommen.

(4) Gesetzliche Mängelrechte des Kunden gegenüber Octiware bleiben unberührt.

§ 24 Rücksendungen, RMA und Mängelabwicklung

(1) Vor Rücksendungen, insbesondere kompletter Systeme, wassergekühlter Systeme oder empfindlicher Komponenten, sollte der Kunde Octiware kontaktieren, damit eine geeignete Verpackung, Transportsicherung und Versandart abgestimmt werden kann.

(2) Der Kunde ist verpflichtet, Rücksendungen sorgfältig und transportsicher zu verpacken. Nach Möglichkeit sollen Originalverpackungen, interne Transportsicherungen und geeignetes Füllmaterial verwendet werden.

(3) Bei wassergekühlten Systemen kann vor Rücksendung eine gesonderte Abstimmung erforderlich sein, insbesondere ob das System entleert, teilzerlegt oder persönlich übergeben werden soll.

(4) Im berechtigten Mängelfall gelten die gesetzlichen Vorschriften zur Nacherfüllung und Kostentragung.

(5) Rücksendungen im Widerrufsfall richten sich nach der Widerrufsbelehrung.

(6) Gesetzliche Rechte des Kunden bleiben unberührt.

§ 25 Datenschutz und Vertraulichkeit

(1) Octiware verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden nur nach Maßgabe der geltenden Datenschutzvorschriften und der Datenschutzerklärung.

(2) Personenbezogene Daten können insbesondere zur Bearbeitung von Anfragen, Angebotserstellung, Vertragsdurchführung, Zahlungsabwicklung, Versand, Dokumentation, Kommunikation und Erfüllung gesetzlicher Pflichten verarbeitet werden.

(3) Bei Arbeiten an Datenträgern, Betriebssystemen oder Kundensystemen kann es erforderlich sein, dass Octiware Zugriff auf Daten, Dateistrukturen, Benutzerkonten, Systeminformationen oder technische Protokolle erhält. Eine Einsichtnahme erfolgt nur, soweit dies für die beauftragte Leistung erforderlich ist.

(4) Der Kunde sollte keine besonders sensiblen, vertraulichen oder nicht erforderlichen Daten übergeben, soweit diese für die Leistung nicht benötigt werden. Erforderliche Passwörter, Recovery Keys oder Zugangsdaten sollen nach Möglichkeit nur temporär bereitgestellt und nach Abschluss geändert werden.

(5) Octiware behandelt vertrauliche Informationen des Kunden vertraulich, soweit sie nicht offenkundig sind oder rechtliche Pflichten zur Offenlegung bestehen.

§ 26 Urheberrechte, Dokumentation, Fotos und Referenzen

(1) Von Octiware erstellte technische Dokumentationen, Fotos, Planungen, Skizzen, Kabelpläne, Konfigurationsunterlagen und sonstige Unterlagen dürfen vom Kunden für eigene private oder interne Zwecke genutzt werden, soweit nichts anderes vereinbart ist.

(2) Eine gewerbliche Weiterverwertung, Veröffentlichung, Bearbeitung oder Weitergabe solcher Unterlagen ist nur mit vorheriger Zustimmung von Octiware zulässig, soweit nicht gesetzliche Erlaubnisse eingreifen.

(3) Octiware darf Fotos oder Dokumentationen eines Kundenauftrags nur als Referenz, Portfolio- oder Marketingmaterial verwenden, wenn der Kunde hierin eingewilligt hat oder die Darstellung vollständig anonymisiert ist und keine personenbezogenen Daten, Seriennummern, Kundendaten oder sonstigen vertraulichen Informationen erkennbar sind.

(4) Eine Einwilligung zur Verwendung als Referenz kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden, soweit sie auf einer Einwilligung beruht.

§ 27 Kommunikation und Textform

(1) Vertragsbezogene Kommunikation kann per E-Mail, Kontaktformular, Terminbuchungssystem oder auf anderen vereinbarten elektronischen Wegen erfolgen.

(2) Soweit in diesen AGB Textform vorgesehen ist, genügt insbesondere eine Erklärung per E-Mail, sofern die erklärende Person erkennbar ist und die Erklärung dauerhaft gespeichert werden kann.

(3) Der Kunde ist verpflichtet, eine erreichbare E-Mail-Adresse anzugeben und Änderungen seiner Kontaktdaten rechtzeitig mitzuteilen.

(4) Messenger-Dienste wie WhatsApp oder Telegram können als informelle Kontaktwege angeboten werden. Rechtlich relevante Erklärungen, Angebote, Auftragsbestätigungen, Rechnungen oder Sonderfreigaben sollen grundsätzlich in Textform über geeignete dauerhafte Kommunikationswege erfolgen.

§ 28 Verbraucherstreitbeilegung

Octiware ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

§ 29 Anwendbares Recht

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit hierdurch der Schutz zwingender Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, nicht entzogen wird.

§ 30 Gerichtsstand

(1) Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.

(2) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis der Geschäftssitz von Octiware, soweit gesetzlich zulässig.

§ 31 Vertragssprache

(1) Vertragssprache ist Deutsch.

(2) Soweit englische Übersetzungen von Rechtstexten, Angeboten, Dokumentationen oder Informationen bereitgestellt werden, dienen diese der besseren Verständlichkeit. Maßgeblich ist im Zweifel die deutsche Fassung, soweit gesetzlich zulässig.

§ 32 Schlussbestimmungen

(1) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

(2) Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften.

(3) Änderungen oder Ergänzungen individueller Vereinbarungen sollen in Textform dokumentiert werden.

Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen, soweit kein gesetzlicher Ausschluss des Widerrufsrechts besteht.

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage.

Bei einem Vertrag über die Lieferung von Waren beginnt die Frist an dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat.

Bei einem Vertrag über mehrere Waren, die Sie im Rahmen einer einheitlichen Bestellung bestellt haben und die getrennt geliefert werden, beginnt die Frist an dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht Beförderer ist, die letzte Ware in Besitz genommen haben bzw. hat.

Bei einem Dienstleistungsvertrag beginnt die Frist mit dem Tag des Vertragsschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie mich,

Michael Pfeil

handelnd unter Octiware

Ernst-Mucke-Straße 1

03044 Cottbus

Deutschland

E-Mail: [email protected]

Telefon: +49 1515 3795979

mittels einer eindeutigen Erklärung, zum Beispiel per Brief oder E-Mail, über Ihren Entschluss informieren, diesen Vertrag zu widerrufen. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, habe ich Ihnen alle Zahlungen, die ich von Ihnen erhalten habe, einschließlich der Lieferkosten mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von mir angebotene günstigste Standardlieferung gewählt haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei mir eingegangen ist.

Für diese Rückzahlung verwende ich dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. In keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Bei Waren kann ich die Rückzahlung verweigern, bis ich die Waren wieder zurückerhalten habe oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.

Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie mich über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an mich zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden.

Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung von Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.

Ausschluss des Widerrufsrechts bei kundenspezifischen Waren

Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind.

Dies betrifft insbesondere individuell geplante, konfigurierte, montierte oder modifizierte Computersysteme, wenn Komponenten, technische Ausführung, Leistungsprofil, optische Gestaltung, Kühlungsaufbau, Kabelgestaltung, BIOS-/UEFI-Konfiguration, Betriebssystemeinrichtung oder sonstige Merkmale nach Kundenvorgaben ausgewählt, angepasst oder freigegeben wurden.

Ob ein Widerrufsrechtsausschluss im konkreten Auftrag gilt, wird im Angebot und in der Auftragsbestätigung gesondert ausgewiesen. Gesetzliche Mängelrechte bleiben unberührt.

Vorzeitiger Beginn mit Dienstleistungen

Wenn Sie ausdrücklich verlangen, dass ich vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Dienstleistung beginne, und ich Sie ordnungsgemäß über die Folgen informiert habe, können Sie im Falle eines Widerrufs Wertersatz für die bis zum Widerruf bereits erbrachten Leistungen schulden.

Bei vollständiger Vertragserfüllung durch mich kann Ihr Widerrufsrecht hinsichtlich der Dienstleistung vorzeitig erlöschen, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

Muster-Widerrufsformular

(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, können Sie dieses Formular ausfüllen und zurücksenden. Die Verwendung dieses Formulars ist nicht vorgeschrieben.)

An:

Michael Pfeil

handelnd unter Octiware

Ernst-Mucke-Straße 1

03044 Cottbus

Deutschland

[email protected]


Hiermit widerrufe ich den von mir abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren / die Erbringung der folgenden Dienstleistung:

 

Bestellt am / erhalten am:

 

Name des Verbrauchers:

 

Anschrift des Verbrauchers:

 

Datum:

 

Unterschrift des Verbrauchers, nur bei Mitteilung auf Papier: